Montag, 06.09.2010

Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften

Der Staat schuf die Grundlage:




Mit dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird die Gleichschaltung der Presse und die Unterdrückung unbequemer Meinungen ausgeschlossen. Das in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg aufgebaute Großhandelssystem für Zeitungen und Zeitschriften garantiert Pressefreiheit und Pressevielfalt.

 

Preisbindung

Bundesweit können Presseerzeugnisse zum gleichen Preis erworben werden. Dahinter steckt der Gedanke, daß kleine wie große Händler im Wettbewerb die gleichen Chancen haben sollen. Somit sichert die Preisbindung die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Presseerzeugnissen.

 

Feste Erstverkaufstage

Wissen ist bekanntlich Macht. Damit kein Leser einen Informationsvorsprung besitzt, werden von den Verlagen einheitliche Erstverkaufstage festgelegt.

 

Alleinauslieferung

Jeder Presse-Großhändler hat ein festes Gebiet, das nur er beliefert. Dieses Alleinauslieferungsrecht verpflichtet den Presse-Großhändler gleichzeitig, auch Einzelhändler mit äußerst geringem Presseumsatz anzufahren und zu beliefern - selbst wenn dies unrentabel ist. Die Überallerhältlichkeit des Presse-Angebotes ist dadurch garantiert.

 

Remissionsrecht

Mit dem Recht, unverkaufte Presseerzeugnisse zurückzugeben, entfällt das Risiko, auf unverkaufter Ware "sitzenzubleiben". Wir können also bedenkenlos auch spezielle Zeitungen und Zeitschriften bevorraten, die nur einen kleinen Kundenkreis ansprechen. Das Remissionsrecht unterstützt somit die Pressevielfalt.

 

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